WeGebAU

Das Sonderprogramm WeGeBAU

Die Abkürzung WeGebAU steht für: " Weiterbildung geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen". Mit diesem Sonderprogramm der Bundesagentur für Arbeit werden ältere und geringqualifizierte Arbeitnehmer in Unternehmen gefördert, die sich in einer Beschäftigung befinden.
Mit der Maßnahme sollen Arbeitsplätze durch Qualifikation und Weiterbildung langfristig gesichert werden.

Nachfolgend wird 1. die Förderung älterer Arbeitnehmer (ab 45 Jahren) und 2. die Förderung für Ungelernte und Geringqualifizierte Arbeitnehmer kurz dargestellt.

1. Förderung für ältere Arbeitnehmer ab 45 Jahren

Mit diesem Zuschuss soll Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten die berufliche Weiterbildung ihrer älteren Arbeitnehmer erleichtert werden.

Wer wird gefördert?
Ältere Arbeitnehmer können bei Teilnahme an einer von der Agentur für Arbeit als förderungsfähig anerkannten Bildungsmaßnahme Zuschüsse erhalten.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Agentur für Arbeit erstattet dem Arbeitgeber die Weiterbildungskosten und zahlt im Einzelfall einen Zuschuss zur notwendigen auswärtigen Unterbringung.

2. Förderung für Geringqualifizierte Arbeitnehmer

Mithilfe dieses Zuschusses können sich ungelernte Mitarbeiter und Arbeitnehmer, die nicht in ihrem erlernten Beruf tätig sind, weiterqualifizieren, ohne dass das Beschäftigungsverhältnis gekündigt werden muss.

Wer wird gefördert?
Arbeitnehmer, die bisher keinen Berufsabschluss erworben haben bzw. Geringqualifizierte, die nicht in einem Beruf tätig sind.

oder
Arbeitnehmer, die sich im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses und unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts weiterbilden.

oder
Arbeitnehmer, die wegen der Teilnahme an einer Weiterbildung die Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht erbringen können.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Für den Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer wegen der Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringt, erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt einschließlich der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge.

Änderungen für 2009

Seit 2009 können auch qualifizierte Mitarbeiter eine Förderung zur Weiterbildung erhalten. Es sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

  • Der Erwerb des (letzten) Berufsabschlusses und die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung liegen mindestens vier Jahre zurück.
  • Sie werden für die Teinahme an der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt und haben weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt.
  • Die Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt.
  • Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen.
  • Die Weiterbildung erhöht die Kompetenz des Mitarbeiters für den allgemeinen Arbeitsmarkt.

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