Steuervorteile

Steuern sparen durch Fort- und Weiterbildung

Nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes (BFH) sind die Kosten für eine beruflich bedingte Fort- oder Weiterbildung als Werbungskosten von der Steuer absetzbar.
Folgende Aufwendungen können Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sein:

Aufwendungen für eine Fort- oder Weiterbildung in einem ausgeübten Beruf

oder

Aufwendungen für eine Umschulung nach Abschluss einer Erstausbildung.

Daraus ergeben sich im Einzelfall erhebliche Steuereinsparungen, die eine Weiterbildung wirtschaftlich attraktiv machen.

Fort- und Weiterbildungskosten im Sinne des Einkommensteuerrechts sind alle Aufwendungen, die der Arbeitnehmer leistet, um seine Kenntnisse und Fertigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen.

Diese Kosten können Sie steuerlich geltend machen:

  • Studiengebühren
  • Prüfungsgebühren
  • Seminargebühren
  • Fachliteratur
  • Kosten für Fahrten zu den Seminaren und zu Arbeitsgemeinschaften
  • Arbeitsmittel (z.B. Computer, Software)
  • Übernachtungskosten (bei Seminarteilnahme)
  • Verpflegungsaufwand (bei Seminarteilnahme)

Es hängt natürlich vom Einzelfall ab, welche Abzüge bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens Berücksichtigung finden.

Unser Tipp: Es gibt mittlerweile sehr gute Software, die Ihnen die Steuererklärung erleichtert. Diese Programme geben auch hinreichend Auskunft über die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für eine berufliche Fort- oder Weiterbildung.
Bei Fragen sind auch die Sachbearbeiter bei den zuständigen Finanzämtern erfahrungsgemäß hilfsbereit.

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