Studenten-BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) regelt auch die staatliche Unterstützung von Studenten in Deutschland.

Wer kann BAföG beanspruchen?

Grundsätzlich alle deutschen Studierenden, die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind. BAföG-Bewerber dürfen bei Ausbildungsbeginn das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für Masterstudiengänge wurde die allgemeine Altersgrenze auf 35 Jahre angehoben.
Es gibt hiervon mehrere Ausnahmen:

  • Bewerber, die über den zweiten Bildungsweg kommen,
  • Bewerber, die durch Ihre berufliche Qualifikation einen Studienplatz bekommen haben;
  • Bewerber, die durch Krankheit oder Kindererziehung ein Studium nicht früher aufnehmen konnten

Wie hoch sind die BAföG-Leistungen?

Der BAföG-Höchstsatz beträgt für Studierende, die nicht bei den Eltern leben, maximal 670 Euro. Es gibt aber auch viele Studierende, die nur 100 oder 200 Euro im Monat erhalten.

Der Anspruch auf Leistungen ist in den meisten Fällen abhängig von der Einkommenssituation, den Wohnverhältnissen und dem Familienstand.

Elternunabhängiges BAföG

Leistungen können auch unabhängig vom Einkommen erfolgen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
Beginn des Studiums nach Vollendung des 30. Lebensjahres, fünfjährige Berufstätigkeit nach dem 18. Lebensjahr, insgesamt sechs Jahre Ausbildungs- und Berufstätigkeit (drei Jahre Berufsausbildung, drei Jahre Erwerbstätigkeit), Aufenthalt der Eltern ist nicht bekannt, oder sie sind nicht zum Unterhalt verpflichtet.
(Hinweis: Das Einkommen und Vermögen des Ehegatten wird immer berücksichtigt.)

Auslandsaufenthalt


Ein Auslandsaufenthalt während des Studiums kann durch BAföG unterstützt werden, wenn der Aufenthalt für das Studium förderlich ist und wenn Studienleistungen, die im Ausland erbracht wurden, auf das Studium in Deutschland angerechnet werden können. In diesem Fall kommen folgende Leistungen hinzu: Auslandszuschlag: Je nach Land zwischen 50 und 450 Euro, evtl. anfallende Studiengebühren bis zu 4.600 Euro pro Studienjahr, Zuschuss zu den Reisekosten, Krankenversicherung und zusätzliche Aufwendungen. Die Auslandsförderung ist ein Zuschuss und braucht später nicht zurückgezahlt werden.
Wer in Deutschland zwei Semester absolviert hat und sein Studium in einem EU-Land fortführt und beendet, kann bis zum dortigen Abschluss nach den Inlandssätzen durch BAföG gefördert werden.
Ein Studium außerhalb der EU kann maximal bis zu fünf Semestern gefördert werden.

Wie lange wird BAföG gezahlt?

BAföG wird nur für einen bestimmten Zeitraum gezahlt. Grundsätzlich wird per Gesetz auf die jeweilige Regelstudienzeit verwiesen.
Masterstudiengänge werden nur gefördert, wenn Sie mit einem Bachelor-Studiengang verbunden wurden.
Ein Studienfachwechsel wird nur dann gefördert wenn er frühzeitig und aus wichtigen Grund vorgenommen wurde.

Wann stellt man den BAföG-Antrag?

Der Antrag sollte vor Studienbeginn und spätestens in dem Monat gestellt werden, in dem die Ausbildung beginnt.
Wer seinen Antrag verspätet stellt, erhält rückwirkend kein Geld. Ratsam ist es, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, da zum Semesterbeginn mit langen Berarbeitungszeiten gerechnet werden muss.

Wie ist das mit der Rückzahlung des Darlehens?

Staatsdarlehen, die für Ausbildungsabschnitte gewährt werden, die nach dem 28.2.2001 begonnen haben, müssen nur bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000,- € zurückgezahlt werden.

Die Rückzahlung muss erst 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer bzw nach dem Ende der in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorgesehenen Ausbildungszeit beginnen.

Auf Antrag wird die Rückzahlung ausgesetzt, wenn das monatliche Einkommen nicht höher als 960,- € beträgt. Bei zu versorgenden Kindern oder Ehepartner ist diese Einkommensgrenze noch erhöht.

Ein Teil des Darlehens kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag erlassen werden, wenn das Studium...

1. ...mindestens vier Monate vor Ende der Förderhöchstdauer abgeschlossen wird (höchstens 2.560 Euro Erlass).

2. ...mindestens zwei Monate vor Ende der Förderhöchstdauer abgeschlossen wird (höchstens 1.025 Euro Erlass).

oder

Durch gute Studienleistungen (Abschlussprüfung innerhalb von 30 Prozent der besten Prüfungen, die im jeweiligen Fach innerhalb des Kalenderjahres abgelegt wurde, Erlass: 15 bis 25 Porzent.

Durch die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens kann weiterhin, je nach Höhe des Ablösungsbetrages, zwischen 8 und 50 Prozent erlassen werden.

Wenn die Voraussetzungen vorliegen, können die Arten des Darlehensteilerlasses nebeneinander beantragt werden.

Etwa fünf Jahre nach Ende der Förderhöchstdauer (nicht nach Ende des Studiums) ist die erste Rate fällig. Die letzte Rate muss spätestens nach 20 Jahren gezahlt sein. Die monatliche Mindestrate beträgt derzeit 105 Euro und muss an das Bundesverwaltungsamt überwiesen werden.
Weil fünf Jahre nach dem Studium nicht alle einen gut bezahlten Arbeitsplatz gefunden haben, besteht für Schlechtverdienende die Möglichkeit, sich von der Rückzahlungsverpflichtung befreien zu lassen.

Wo erhält man weiterführende Informationen?

Empfehlenswert ist die Broschüre "Das neue BAföG - Informationen zur Ausbildungsförderung", hrsg. vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Sie kann als pdf-Datei auf der Homepage des Ministeriums heruntergeladen werden:
www.das-neue-bafoeg.de.
Auf der Homepage des Ministeriums befindet sich auch ein BAföG-Rechner, mit dem der ungefähre Förderungsanspruch errechnet werden kann.

Informationen erhält man auch über die vom Bildungsministerium eingerichtete kostenfreie BAföG-Hotline:
0800/2236341

Auf eine Beratung in einem Amt für Ausbildungsförderung sollte man keinesfalls verzichten. Auch bieten alle Hochschulen Anlaufstellen für eine BAföG-Beratung an.

Navigation