Schüler-BAföG

BAföG für Schulabschluss-Lehrgänge

Wer einen Schulabschluss nachholen möchte, kann ggf. das sog. Schüler-BAföG nutzen. Das Schüler-BAföG kann für die letzten 12 Monate vor Lehrgangsende beantragt werden. Dieses BAföG ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Die Förderung können Sie beantragen, wenn Sie einen der Lehrgänge belegt haben und sich auf die staatliche Prüfung vorbereiten:

Abitur
Realschulabschluss
Fachhochschulreife

Welche Voraussetzungen gelten für das Schüler-BAföG?

Sie sind förderungsberechtigt, wenn Sie bei Studienbeginn das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; wenn Sie nachweislich bereits mindestens sechs Monate erfolgreich am Lehrgang zu einem der genannten Schulabschlüsse teilgenommen haben, bevor Sie BAföG für höchstens zwölf Monate vor dem Abschlussprüfungstermin beziehen können.
Für diesen Zeitraum muss zudem für wenigstens drei aufeinander folgende Monate eine Teinahme in Vollzeit nachgewiesen werden (z.B. Arbeitslosigkeit ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld, unbezahlter Urlaub, Erziehungsurlaub, Freiberuflichkeit,
geringfügige Beschäftigung o.ä.). Weitere persönliche Bedingungen (z.B. eigene Haushaltsführung, Familienstand, finanzielle Bedürftigkeit) prüft die zuständige Behörde.

Bei erfolgreicher Antragstellung wird BAföG vom Antragsmonat an geleistet und ist nicht zurückzuzahlen.
Der Umfang der Leistung ist einkommensabhängig.

Wo finden Sie weiterführende Informationen zum Schüler-BAföG?

Direkte Auskunft zum BAföG: In jedem Kreis bzw. in jeder größeren Stadt gibt es ein Amt für Ausbildungsförderung. Dort werden Sie kompetente Berater finden, die Ihnen alle Fragen zum Schüler-BAföG beantworten können und Ihnen bei der Antragstellung helfen.

Online-Auskunft zum BAföG:
Hinweise zum Thema BAföG, einen BAföGRechner sowie eine Liste der Ämter für Ausbildungsförderung finden Sie hier: www.das-neue-bafoeg.de.

Telefonische Auskunft zum BAföG:
Gebührenfrei können Sie sich am Telefon an der Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung beraten lassen:
Telefon: 0800 2 23 63 41.

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